AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Ian Franz Solutions Corp, Meridian Ave 300, Ap 2, 33139 Miami Beach, Florida) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.



1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.



1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.





2. Leistungsbeschreibung



2.1 Allgemein

Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen im Bereich Social Media Marketing an. Dazu gehören insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen sowie die Erstellung und Betreuung von Social Media Kampagnen für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte. Zudem vertreiben wir Produkte im Bereich des Performance Marketings und bieten Seminare, Events, Coachings, Mentorings und Mitgliedschaften an.



2.2 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.



2.3 Leistungszeit

Angaben über die Liefer-/Leistungsfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefer-/Leistungstermin als verbindlich zugesagt wurde.

Verbindliche Liefer-/Leistungstermine oder -fristen bedürfen der Textform. Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.



2.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Sollten Sie sich im Zahlungsverzug befinden, behalten wir uns vor, die weitere Erbringung unserer Leistungen vom Ausgleich der offenstehenden Beträge abhängig zu machen.



2.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche



Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.





2.6 Daten-Lieferung,-Übergabe und-Archivierung



Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstiger Produktionsdaten der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.






Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.






2.7 Zwischenabnahmen



Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen.



Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.



3. Zahlung



3.1 Preise

Die für Drittanbieter anfallenden Werbekosten sind nicht Teil unserer Vergütung und sind von Ihnen gesondert zu entrichten.



3.2 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.



3.3 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.



3.4 SEPA-Zahlungen und Pre-Notification

Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilen Sie uns ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird die Frist bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) sowie einer Folgelastschrift (RCUR) ebenfalls auf 1 Tag verkürzt. Sie sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Ihren Lasten, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.





4. Abnahme und Abnahmefiktion



4.1 Abnahme

Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, haben Sie unverzüglich nach vertragsgemäßer Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns schriftlich die Abnahme des Werkes zu erklären.



4.2 Abnahmefiktion

Erklären Sie nicht unverzüglich die Abnahme, können wir Ihnen schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.



4.3 Unerhebliche Mängel

Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.



5. Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.



5.2 Freistellung

Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.



5.3 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.



5.4 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können.



5.5 Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die im Bezug zu Suchgewohnheiten und Informations-Technologie der Suchmaschinen stehen.



5.6 Rechtliche Beratung und Prüfung

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist. Insbesondere bzgl. der Pflichtangaben für Webseiten/Unternehmensprofile (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) sowie der Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten, Emails o.ä. haben Sie sich umfassend (durch einen Rechtsbeistand) zu informieren und die notwendigen Dokumente, Angaben oder Inhalte selbst bereitzustellen, zu korrigieren oder einzupflegen.



5.7 Branchenspezifische Kenntnisse

Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir keine branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr Projekt bzw. Ihr Unternehmen haben und Sie uns vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen sollten. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen über das Nutzerverhalten für Ihr geplantes Vorhaben werden durch uns nicht durchgeführt.



Unsere Leistung erbringen wir jedoch stets nach bestem Wissen und Gewissen und bedienen uns der allgemein zugänglichen Markforschungsunterlagen und Informationen. Ein bestimmter werblicher Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.



6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Laufzeit

Das Vertragsverhältnis wird, soweit nicht anders vereinbart, für eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossen und kann ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.



6.2 Fristlose Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn



– Sie unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben,

– Sie im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug sind,

– Sie gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch uns nicht unterlassen.



7. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Referenzrecht



7.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrecht. Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten.



7.2 Sicherheitskopien

Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.



7.3 Urheberbenennung

Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.



7.4 Schadensersatz

Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.



7.5 Ihre Vorlagen und fremdes Material

Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.



7.6 Auskunftsrecht und Informationspflicht

Auf unser Verlangen haben Sie uns in Textform Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen. Zudem sind Sie verpflichtet uns über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die Ihnen bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder uns dabei zu unterstützen. Werden Ihnen Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von uns z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so werden Sie uns unverzüglich darüber informieren.



7.7 Referenzrecht

Sie räumen uns das Recht ein, auf die von uns erbrachten Leistungen zu referenzieren (Testimonial-Werbung). Dadurch sind wir auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit Ihnen als Referenz zu werben. Dabei können wir Ihnen gehörende Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte verwenden. Soweit uns ein Referenzrecht eingeräumt wurde, kann dieses durch Sie nur aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Allein die Beendigung des Vertrags mit uns stellt noch keinen wichtigen Grund in diesem Sinne dar.





8. Gewährleistung für Werkverträge



8.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.



8.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.



8.3 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.



8.4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über.



8.5 Rügeobliegenheit

Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.



8.6 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.





9. Haftung



9.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.



9.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.



9.3 Datensicherung

Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.



9.4 Beauftragung von Dritten

Für Aufträge mit Dritten, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung erfolgen, haften wir nicht. In diesem Fall treten wir nur als Vermittler auf. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Ihnen und dem Dritten zustande.



9.5 Einseitige Maßnahmen von Drittanbietern

Wird eine Werbekampagne oder ein Werbekonto einseitig und ohne Angabe von Gründen von einem Drittanbieter pausiert oder vollständig eingestellt, liegt dies nicht in unserem Verantwortungsbereich. Unser Anspruch auf Vergütung bleibt hiervon unberührt.





10. Schlussbestimmungen



10.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Berlin vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.



10.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.



10.3 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.